Die Chance für alle Studierwilligen ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur, Fachhochschulreife oder Meisterprüfung)
Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) gültig ab: 01. Januar 2009 § 17 Hochschulzugang Abs. 5: „Studienbewerber ohne Qualifikation nach Absatz 2 [Abitur, Fachabitur, Meisterprüfung etc.] |
Wozu berechtigt die Zugangsprüfung?
Das erfolgreiche Bestehen der Hochschulzugangsprüfung berechtigt zum Studium im gewählten Studiengang. Das Studium kann an jeder Hochschule in Sachsen und an Studiengängen nach sächsischem Hochschulrecht, die außerhalb von Sachsen angeboten werden, absolviert werden.
Landesweite Übersicht und Einzelbeispiel:
pack-dein-studium.de
amak.ag
hsmw.de
Das Hochschulzugangszentrum bietet einen Vorbereitungskurs zur Zugangsprüfung an, die Zugangsprüfung wird von der staatlichen Hochschule Mittweida durchgeführt.